Altersverifikation

Verfahren zur Prüfung der Volljährigkeit

Die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und ihre Lotterie-Einnahmen sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe aller Spielinteressenten zu überprüfen. Zu dieser Prüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben. Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die Schufa Holding AG; ggf. werden aber auch folgende Dienstleister mit der Volljährigkeitsprüfung beauftragt: Deutsche Post AG, DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, Regis24 GmbH oder RISER ID Services GmbH. Allen Dienstleistern werden zu diesem Zweck der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten übermittelt; Bonitätsprüfungen und eine Übermittlung anderer Adressen werden nicht vorgenommen. Alle genannten Dienstleister werden die Anfragen für einen begrenzten Zeitraum speichern.

Falls der automatische Ident-Check nicht erfolgreich verläuft, sind wir verpflichtet, die Volljährigkeitsprüfung auf andere geeignete Weise vorzunehmen, wie z. B. über Zusendung einer Personalausweiskopie.

Eine Volljährigkeitsbestätigung können Sie auch im Postident- oder Bankident-Verfahren vornehmen lassen.

PDF Dokumente zum Download

Bankident-Formular (24 KB)
Postident-Formular (48 KB)

Staatlich garantiert

Staatlich garantiert

Die 16 deutschen Bundesländer garantieren die ord­nungsgemäße Durchführung der NKL-Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und der Höhe der Gewinne.

Vererbbar

Vererbbar

Ein Lotteriegewinn der NKL ist vererbbar. (Ausnahme: die lebenslangen Renten des NKL Extra-Jokers)

Steuerfrei

Steuerfrei

Lotteriegewinne sind in Deutschland garantiert von der Einkommensteuer befreit.

Wir helfen Ihnen gerne 0234 9383-789
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